Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung.  Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du mich gerne kontaktieren.

 

1. Vertrag 

Der Vertrag erfolgt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder über die  Homepage) und die AGB werden damit automatisch akzeptiert. Nach bestandener Fahrprüfung  erlischt der Vertrag. Die Fahrschule Owens fährt bietet seinen Fahrschülern und  Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung,  welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

2. Fahrlehrer 

Der Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem  theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe  Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

3. Fahrschulfahrzeug 

Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In  Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten  Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.

4. Fahrstunden 

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Instruktionen, praktischem  Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist  Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.

4.1. Terminverschiebungen & Absagen 

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Eine (1) kurzfristige Abmeldung pro Fahrschüler wird einmalig akzeptiert. Im Wiederholungsfall wird  die Fahrstunde zum vollen Preis verrechnet.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Fahrstunde zum vollen Preis geschuldet.
Nicht betroffen sind Absagen in Folge von Unfall, Krankheit (Arztzeugnis kann verlangt werden) oder höherer Gewalt (Stau, Ausfall der ÖV etc.).

4.2. Zu spätes Erscheinen 

Bitte erscheine pünktlich zu der vereinbarten Fahrstunde. Zu spätes Erscheinen hat eine  verkürzte Fahrlektion zur Folge, welche jedoch trotzdem zum vollen Preis verrechnet wird.

4.3. Fahrfähigkeit 

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen  (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne  Geldzurückerstattung abgebrochen werden.

4.4. Versicherung 

Der Fahrschüler ist während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Owens fährt versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
Steht der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder  Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu  Lasten des Fahrschülers.

4.5. Bezahlung 

Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.
Die Fahrstunden sind jeweils am Ende jeder Fahrstunde in bar, per Kartenzahlung oder via  TWINT zu begleichen. Bezahlung auf Rechnung ist aus organisatorischen Gründen nicht  möglich.
Es wird maximal 1 Fahrstunden auf Kredit gewährt. Erfolgte bei der nächsten Lektion keine  Bezahlung, werden keine weiteren Fahrstunden erteilt, bis die Fahrstunde komplett beglichen  worden ist.

4.6. Bussen 

Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen,  gehen zu Lasten des Fahrschülers.

 

Stand der AGB 01.01.2021, Owens fährt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung.  Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du mich gerne kontaktieren.

 

1. Vertrag 

Der Vertrag erfolgt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder über die  Homepage) und die AGB werden damit automatisch akzeptiert. Nach bestandener Fahrprüfung  erlischt der Vertrag. Die Fahrschule Owens fährt bietet seinen Fahrschülern und  Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung,  welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

2. Fahrlehrer 

Der Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem  theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe  Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

3. Fahrschulfahrzeug 

Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In  Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten  Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.

4. Fahrstunden 

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Instruktionen, praktischem  Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist  Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.

4.1. Terminverschiebungen & Absagen 

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Eine (1) kurzfristige Abmeldung pro Fahrschüler wird einmalig akzeptiert. Im Wiederholungsfall wird  die Fahrstunde zum vollen Preis verrechnet.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Fahrstunde zum vollen Preis geschuldet.
Nicht betroffen sind Absagen in Folge von Unfall, Krankheit (Arztzeugnis kann verlangt werden) oder höherer Gewalt (Stau, Ausfall der ÖV etc.).

4.2. Zu spätes Erscheinen 

Bitte erscheine pünktlich zu der vereinbarten Fahrstunde. Zu spätes Erscheinen hat eine  verkürzte Fahrlektion zur Folge, welche jedoch trotzdem zum vollen Preis verrechnet wird.

4.3. Fahrfähigkeit 

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen  (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne  Geldzurückerstattung abgebrochen werden.

4.4. Versicherung 

Der Fahrschüler ist während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Owens fährt versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
Steht der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder  Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu  Lasten des Fahrschülers.

4.5. Bezahlung 

Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.
Die Fahrstunden sind jeweils am Ende jeder Fahrstunde in bar, per Kartenzahlung oder via  TWINT zu begleichen. Bezahlung auf Rechnung ist aus organisatorischen Gründen nicht  möglich.
Es wird maximal 1 Fahrstunden auf Kredit gewährt. Erfolgte bei der nächsten Lektion keine  Bezahlung, werden keine weiteren Fahrstunden erteilt, bis die Fahrstunde komplett beglichen  worden ist.

4.6. Bussen 

Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen,  gehen zu Lasten des Fahrschülers.

 

Stand der AGB 01.01.2021, Owens fährt

Contact

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dave owens
dave@owens-faehrt.ch
076 453 5 453

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