Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du mich gerne kontaktieren.
1. Vertrag
Der Vertrag erfolgt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder über die Homepage) und die AGB werden damit automatisch akzeptiert. Nach bestandener Fahrprüfung erlischt der Vertrag. Die Fahrschule Owens fährt bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
2. Fahrlehrer
Der Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
3. Fahrschulfahrzeug
Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.
4. Fahrstunden
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.
4.1. Terminverschiebungen & Absagen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Eine (1) kurzfristige Abmeldung pro Fahrschüler wird einmalig akzeptiert. Im Wiederholungsfall wird die Fahrstunde zum vollen Preis verrechnet.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Fahrstunde zum vollen Preis geschuldet.
Nicht betroffen sind Absagen in Folge von Unfall, Krankheit (Arztzeugnis kann verlangt werden) oder höherer Gewalt (Stau, Ausfall der ÖV etc.).
4.2. Zu spätes Erscheinen
Bitte erscheine pünktlich zu der vereinbarten Fahrstunde. Zu spätes Erscheinen hat eine verkürzte Fahrlektion zur Folge, welche jedoch trotzdem zum vollen Preis verrechnet wird.
4.3. Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldzurückerstattung abgebrochen werden.
4.4. Versicherung
Der Fahrschüler ist während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Owens fährt versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
Steht der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers.
4.5. Bezahlung
Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.
Die Fahrstunden sind jeweils am Ende jeder Fahrstunde in bar, per Kartenzahlung oder via TWINT zu begleichen. Bezahlung auf Rechnung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Es wird maximal 1 Fahrstunden auf Kredit gewährt. Erfolgte bei der nächsten Lektion keine Bezahlung, werden keine weiteren Fahrstunden erteilt, bis die Fahrstunde komplett beglichen worden ist.
4.6. Bussen
Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen, gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Stand der AGB 01.01.2021, Owens fährt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du mich gerne kontaktieren.
1. Vertrag
Der Vertrag erfolgt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder über die Homepage) und die AGB werden damit automatisch akzeptiert. Nach bestandener Fahrprüfung erlischt der Vertrag. Die Fahrschule Owens fährt bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
2. Fahrlehrer
Der Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
3. Fahrschulfahrzeug
Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.
4. Fahrstunden
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.
4.1. Terminverschiebungen & Absagen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Eine (1) kurzfristige Abmeldung pro Fahrschüler wird einmalig akzeptiert. Im Wiederholungsfall wird die Fahrstunde zum vollen Preis verrechnet.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Fahrstunde zum vollen Preis geschuldet.
Nicht betroffen sind Absagen in Folge von Unfall, Krankheit (Arztzeugnis kann verlangt werden) oder höherer Gewalt (Stau, Ausfall der ÖV etc.).
4.2. Zu spätes Erscheinen
Bitte erscheine pünktlich zu der vereinbarten Fahrstunde. Zu spätes Erscheinen hat eine verkürzte Fahrlektion zur Folge, welche jedoch trotzdem zum vollen Preis verrechnet wird.
4.3. Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldzurückerstattung abgebrochen werden.
4.4. Versicherung
Der Fahrschüler ist während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Owens fährt versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
Steht der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers.
4.5. Bezahlung
Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.
Die Fahrstunden sind jeweils am Ende jeder Fahrstunde in bar, per Kartenzahlung oder via TWINT zu begleichen. Bezahlung auf Rechnung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Es wird maximal 1 Fahrstunden auf Kredit gewährt. Erfolgte bei der nächsten Lektion keine Bezahlung, werden keine weiteren Fahrstunden erteilt, bis die Fahrstunde komplett beglichen worden ist.
4.6. Bussen
Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen, gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Stand der AGB 01.01.2021, Owens fährt